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FAQ - Zusatzbezeichnung Sportmedizin

1. Sind mit dem Besuch der Module / ZTK 1 – 15 automatisch 240 Stunden, die für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Sportmedizin notwendig sind, abgedeckt?

Ja, mit dem Besuch von Module/ZTK 1- 15 haben Sie automatisch alle erforderlichen Stunden abgedeckt. Hinzu kommt noch der Nachweis der praktischen Tätigkeit in einem Verein oder ähnlichem.

2. Ist es möglich alle 15 Module / ZTK beim Sportärztebund Nordrhein zu absolvieren und wenn ja über welchen Zeitraum?

Ja, dies ist möglich. Der Sportärztebund Nordrhein ermöglicht es, alle 15 Module/ZTK in einem Zeitraum von 18-24 Monaten zu absolvieren. Die Kurstermine werden auf unserer Homepage www.sportaerztebund.de regelmäßig bekannt gegeben. Natürlich es auch möglich, Kurse in anderen Landesverbänden durchzuführen und anrechnen zu lassen.

3. Ist es möglich, Kurse aus dem alten System in das neue Curriculum zu integrieren?

Ja, dies ist möglich. Die Module/ZTKs basieren auf den Kategorien A bis I bzw. 1 bis 9. Diese Kategorien können auch entsprechend zugeordnet werden.

4. Ab wann können Kurse für die Zusatzbezeichnung Sportmedizin besucht werden?

Die Weiterbildung kann nach der Approbation begonnen werden. Wann die Prüfung gemacht werden kann, ist je nach Landesverband unterschiedlich. Prüfen Sie diese bitte auf den Homepages der jeweiligen Landesverbände oder Ärztekammern. Die Ärztekammer Nordrhein erkennt es seit dem 1.4.2017 an, wenn zwei Jahre Weiterbildung in einem Gebiet der „unmittelbaren Patientenversorgung“ geleistet wurden. Nach Erfüllen aller anderen Bedingungen (siehe nächster Punkt) kann nach diesem Zeitraum bereits die Prüfung absolviert werden, also auch ohne Facharztprüfung

5. Welche Voraussetzungen gibt es zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin bei Ablegung der Prüfung bei der Ärztekammer Nordrhein?

Nachweis einer mindestens zweijährigen Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Besuch aller 15 Module/ZTK, dies entspricht 240 Stunden Kursweiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 WBO in Sportmedizin.
UND: Vereinsbetreuung von 120 Stunden

6. Was umfasst die praktische Tätigkeit in einem Verein oder einer vergleichbaren Institution? Wer hilft mir bei der Suche nach einem Verein?

Der sportmedizinisch betreute Verein bzw. eine vergleichbare Institution sollte eine oder mehrere Sportarten betreiben, die ein systematisches Training der motorischen Hauptbeanspruchungsformen Koordination, Kraft und Ausdauer verlangen (zum Beispiel Leichtathletik, Fußball, Schwimmen, Radrennsport). Eine Herzgruppenbetreuung erfüllt in der Regel auch die Bedingungen.
Erfüllt die betreute Sportart die Bedingungen nicht, so ist zusätzlich der Nachweis einer einjährigen Betreuung einer ergänzenden Sportart zu erbringen. Der Zeitraum des Praktikums umfasst 1 Jahr, dabei sollten ca. 2-3 Stunden/Woche und insgesamt 120 Stunden/Jahr aufgewendet werden.
Bei der Vermittlung eines geeigneten Sportvereins bzw. einer entsprechenden Institution sind wir – der Sportärztebund Nordrhein – gerne behilflich. Zur Prüfung, ob ein Verein für eine Vereinsbetreuung geeignet ist, können Sie auf einem einseitigen Formular erkennen und die Bedingungen mit dem betreffenden Verein durchgehen. Für alle Einzelheiten zum Vereinspraktikum: https://www.aekno.de/downloads/aekno/merk-sport-2017.pdf

7. Muss eine bestimmte Anzahl an Kursstunden absolviert werden, bevor man mit der Vereinsbetreuung beginnen kann?

Es wäre wünschenswert, wenn bereits einige Kursstunden absolviert sind vor Beginn des Vereinspraktikums, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

8. Können die Kurse und die Betreuung des Vereins parallel durchgeführt werden?

Die Vereinsbetreuung kann parallel zur Kursweiterbildung abgeleistet werden.

9. Welche Auflagen müssen von Seiten einer Klinik/einer Einrichtung erfüllt werden, um sich die 12 monatige Weiterbildung anrechnen zu lassen?

Die Weiterbildungsberechtigung erteilen die zuständigen Ärztekammern auf entsprechenden Antrag. Auch die institutionelle Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Sportmedizin beinhaltet sowohl internistisch - leistungsphysiologisch - kardiologische Inhalte als auch orthopädisch - traumatologische Aspekte. Beides muss in gleicher Weise in der täglichen Praxis an der Klinik vertreten sein. Dabei ist es essentiell, dass die spezifische Tätigkeit ganztägig ausgeübt wird. Eine unfallchirurgische Abteilung, die gelegentlich auch sporttraumatologische Fälle versorgt, erfüllt nicht automatisch derartige Voraussetzungen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der aktuellen Weiterbildungsordnung zur „Zusatzbezeichnung Sportmedizin“ der Ärztekammer Nordrhein (https://www.aekno.de/page.asp?pageID=6157).

10. Was kostet der Erwerb der Zusatzbezeichnung Sportmedizin?

Da die Kurskosten stark variieren (verschiedene Anbieter etc.), kann man weder Unter- noch Obergrenze oder gar einen Durchschnitt nennen. Bei einer Mitgliedschaft beim Sportärztebund Nordrhein sind die Kursgebühren ermäßigt Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier: https://www.sportaerztebund.de/mitgliedschaft/mitglied-werden


Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Zusatzbezeichnung Sportmedizin finden Sie auch auf der DGSP-Seite unter: https://www.dgsp.de/seite/278039/faqs.html

Sportärztebund Nordrhein e.V.

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