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Neues von der NADA zum Thema Notfallversorgung

Was muss bei einer Notfallversorgung beachtet werden?
Ein Unfall kommt immer plötzlich und ungelegen – auch Sportlerinnen und Sportler erleiden Unfälle oder akute Verletzungen, die sofort behandelt werden müssen. Nach einem Unfall sollten keine Notfallmaßnahmen aus Angst vor dem Anti-Doping-Regelwerk zurückgestellt werden. Sollten verbotene Substanzen oder Methoden angewendet worden sein, bietet das Regelwerk die Möglichkeit, in solchen Fällen eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen.

Mehr zum Thema TUE

 
 
Was ist zu beachten, wenn eine (Not-)Operation erforderlich wird?
Je nach Schwere einer Verletzung kann auch eine (Not-)Operation notwendig sein. Da hierbei sehr viele unterschiedliche Medikamente eingesetzt werden, glauben viele Sportlerinnen und Sportler, hierfür eine TUE zu benötigen. Von den gängigen, bei einer Operation eingesetzten Wirkstoffen sind jedoch die meisten nach dem Anti-Doping-Regelwerk erlaubt, einige nur im Wettkampf verboten und ganz wenige jederzeit verboten. Beispiele für Letzteres sind etwa Blutkonserven oder Erythrozytenkonzentrate. 
 
In den meisten Fällen reicht es also aus, einige Tage Abstand zum nächsten Wettkampf einzuhalten. Dennoch sollten Athletinnen und Athleten nach einer Operation alle verabreichten Medikamente überprüfen und sich – falls jederzeit verbotene Substanzen oder Methoden verabreicht wurden – zwecks TUE-Antrag an die NADA wenden.

Weitere Informationen im Infoblatt zu Operationen

 


 

 

 

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