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WADA-Verbotsliste 2024

Das neue Jahr bringt auch wieder ein paar Änderungen der Anti-Doping-Bestimmungen mit sich. Für Halsschmerzen, Durchfall und ähnliche Erkrankungen haben wir die Beispielliste zulässiger Medikamente für 2024 angepasst. Zudem gehen wir nochmal auf die Verbotsliste 2024 ein und erläutern explizit die aktuellen Vorgaben für Blutplasmaspenden.
 
Wissen Sie, welche Regelungen bei Infusionen gelten? Vermeiden Sie ungewollte Fehler bei der Anwendung von Infusionen und informieren Sie sich dazu hier:

Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA), die am 1. Januar 2024 weltweit in Kraft getreten ist, liegt nun auch auf Deutsch vor. Die Informatorische Übersetzung finden Sie auf www.nada.de im Bereich Downloads. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zum Vorjahr finden Sie in einem Infoblatt der NADA.

Alle Dokumente zur WADA-Verbotsliste 2024 (in Deutsch und Englisch) finden Sie im Bereich Medizin und unter Downloads.


Neue Beispielliste zulässiger Medikamente 2024

Die Beispielliste zulässiger Medikamente beinhaltet eine Auswahl erlaubter Medikamente, deren Gebrauch mit den Anti-Doping-Bestimmungen der WADA vereinbar ist. Basis dieser Beispielliste zulässiger Medikamente ist die Rote Liste bzw. die ABDA-Datenbank. Rund 6% der ca. 8000 Präparate der Roten Liste wurden für die Beispielliste zulässiger Medikamente ausgewählt. Die Auswahl ist subjektiv, sie soll vor allem jene Präparate erfassen, die bei Sportlerinnen und Sportler häufiger zur Anwendung kommen.

Falls Sie ein Arzneimittel in der Beispielliste zulässiger Medikamente nicht finden, können Sie über die Medikamenten-Datenbank NADAmed eine Vielzahl der in Deutschland erhältlichen Medikamente und Wirkstoffe auf Dopingrelevanz überprüfen.


 Kontrollplanung für die Spiele in Paris

Um an den Olympischen Spielen in Paris 2024 teilnehmen zu können, müssen die Athletinnen und Athleten sechs Monate vor Eröffnung des Olympischen Dorfes in einem Testpool der NADA sein. Dazu erhält die NADA vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) die sogenannte Longlist mit allen potenziellen Athletinnen und Athleten für die Spiele. Gehören die dort genannten Athletinnen und Athleten zu diesem Zeitpunkt keinem Testpool der NADA an, werden sie dem Allgemeinen Testpool (ATP) zugeordnet. Die auf der Longlist genannten Athletinnen und Athleten müssen bis zur offiziellen Nominierung durch den DOSB mit einer erhöhten Dichte an unangekündigten Dopingkontrollen im Training sowie im Wettkampf rechnen. Auch müssen die entsprechenden Meldepflichten des jeweiligen Testpools beachtet und stets auf dem neuesten Stand sein. Sollte, z.B. im Krankheitsfall, eine verbotene Substanz angewendet werden, so sollte eine Medizinische Ausnahmegenehmigung im Vorfeld beantragt werden.
 
Mehr zu den Pflichten der Athletinnen und Athleten finden Sie hier:  nada.de/kontrollen/trainingskontrollen/meldepflichten


 

 

 

 

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