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Allergie-Saison: Asthmasprays im Sport

 (C) DGSP

Wie in jedem Frühjahr sind die Pollen wieder da. Heute zeigen wir in den DGSP NEWS auf TV-Wartezimmer® Gesellschaft für moderne Kommunikation MSM GmbH & Co. KG.

Gründe für das starke Vorkommen und Tipps zur Abhilfe: https://youtu.be/YRRJhGqwbuU


 (C) NADA

Im Frühling sind auch Sportlerinnen und Sportler häufig von Allergien betroffen. Dabei leiden einige auch unter ausgeprägteren Formen, wie dem allergischem Asthma. Zur dopingfreien Behandlung steht dafür eine Reihe von Medikamenten zur Verfügung.

Die Anwendung von Asthmasprays führt jedoch gelegentlich zu Unsicherheiten. Viele Athletinnen und Athleten sowie Ärztinnen und Ärzte glauben, dass Asthmasprays im Sport grundsätzlich verboten sind. Es gibt jedoch einige Asthmasprays, die in gewissen Mengen erlaubt sind und ohne Medizinische Ausnahmegenehmigung inhaliert werden dürfen.

Asthmasprays mit Kortison (z. B.  Beclometason, Budesonid oder Fluticason) oder Cromoglicinsäure sind erlaubt und können direkt angewendet werden.

Asthmasprays mit Salbutamol, Salmeterol, Formoterol und Vilanterol sind erlaubt und können angewendet werden. Allerdings darf eine bestimmte zulässige Dosierung nicht überschritten werden:

  • Salbutamol bis zu 600 µg über 8 Stunden und maximal 1600 µg über 24 Stunden
  • Salmeterol bis zu 200 µg über 24 Stunden
  • Formoterol bis zu 54 µg über 24 Stunden
  • Vilanterol bis zu 25 μg über 24 Stunden

Somit dürfen z. B. von einem Asthmaspray mit Salbutamol, das die gängige Dosis von 100µg/Hub enthält, 6 Hübe innerhalb von 8 Stunden inhaliert werden. Nach 8 Stunden dürfen erneut 6 Hübe inhaliert werden und nach weiteren 8 Stunden noch einmal 4 Hübe (entspricht 1600µg Salbutamol über 24 Stunden).

Für die Anwendung von Salbutamol, Salmeterol, Formoterol oder Vilanterol ist keine Medizinische Ausnahmegenehmigung nötig, wenn die zulässige Dosierung beachtet wird. Die Anwendung dieser vier Wirkstoffe in einer anderen Form (z. B. als Tablette oder per Spritze) ist jedoch verboten.  

Die Anwendung von anderen Asthmasprays mit z.B. Fenoterol, Reproterol, Indacaterol, Olodaterol oder Terbutalin ist ebenfalls verboten.

Zu Unterstützung einer dopingfreien Behandlung kann neben der NADAmed auch die Beispielliste zulässiger Medikamente genutzt werden. Beide Tools sind über die NADA-Website www.nada.de oder die NADA-App NADA2go erreichbar.

Bei einer Dopingkontrolle sollten immer alle angewendeten Medikamente angegeben werden. Bei weiteren Fragen steht auch unser Ressort Medizin per Mail zur Verfügung: medizin[at]nada.de.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Folgende Medikamente sind erlaubt und müssen der NADA nicht mitgeteilt werden:

  • Asthmasprays mit Salbutamol, Salmeterol, Formoterol, Vilanterol bis zur zulässigen Dosierung
  • Asthmasprays mit Kortison
  • Kortisonhaltige Cremes, Augentropfen, Nasensprays

Folgende Medikamente sind verboten, zum weiteren Vorgehen bei der NADA informieren:

  • Asthmasprays mit Fenoterol, Reproterol, Indacaterol, Olodaterol, Terbutalin
  • Asthmasprays mit Salbutamol, Salmeterol, Formoterol, Vilanterol oberhalb der zulässigen Dosierung
  • Tabletten/Saft oder Spritzen mit Salbutamol, Salmeterol, Formoterol, Vilanterol
  • Kortison z.B. als Tabletten/Saft, Zäpfchen oder Spritze bei der Anwendung im Wettkampf

20.03.2023

Aktuelle Medizinische Hinweise zur Pollensaison auf der Website der NADA: https://www.nada.de/medizin/aktuelle-medizinische-hinweise

 


 

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