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LSB NRW - Sachstand Hochwasserhilfe

Aktuell vom 19.10.2021:

Seit dem 13.10.2021 ist der Grundantrag zur Wiederaufbauhilfe nach Nummer 6 der „Förderrichtlinie Wiederaufbau-Nordrhein-Westfalen“ im Online-Antragsverfahren hinterlegt, sodass die Anträge zur Wiederaufbauhilfe ab sofort gestellt werden können.

  • Die Erstattung der Entsorgungskosten der Vereine kann über den vorgenannten Wiederaufbau-Antrag abgewickelt werden, sodass durch die Vereine kein gesonderter Antrag bezüglich der Entsorgungskosten bis zum 31.12.2021 gestellt werden muss, sondern die „übliche“ Antragsfrist zum 30.06.2023 einzuhalten ist.
  • Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) arbeitet zurzeit an einem Leitfaden zur Antragsstellung, der zeitnah auf der Internetseite www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen hinterlegt wird.
  • Aufgrund der dynamischen Prozesse wird der Landessportbund Nordrhein-Westfalen den betroffenen Vereinen regelmäßig einen Newsletter zur Verfügung stellen, damit die aktuellsten Entwicklungen an die Vereine weitergegeben werden.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Bergforth

 

Abteilung Sport und Ehrenamt

Referat III 2 – Sportstätten

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Postanschrift: 40190 Düsseldorf

Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 837 1239

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


Aktuell vom 13.09.2021:  Schreiben der Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Frau Milz, bezüglich der Hochwasserhilfe 2021


Ein verlässliches Lagebild zu Schäden an vereinseigenen Sportstätten und mobilem Eigentum der Sportvereine in NRW ist noch nicht möglich. Betroffen sind insbesondere Fußballplätze, Tennisplätze, Reitanlagen und Wassersportanlagen (jeweils inkl. Nebengebäude). Die Rückmeldungen von Bünden und Verbänden gleichen wir laufend mit einzeln eingehenden Meldungen von Vereinen ab. Derzeit sind 70 Schäden beim Landessportbund NRW bekannt, davon voraussichtlich zahlreiche Totalschäden. Wir rechnen damit, dass die Zahl der Fälle insgesamt noch deutlich ansteigen wird. Ende dieser Woche/Anfang nächster Woche wird der LSB NRW zusammen mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz eine online-Abfrage starten, um weitere Informationen zu erheben. 

Die entstandenen Schäden werden mit Eigenmitteln des Sports nicht zu bewältigen sein. Wir haben uns deshalb mit der Bitte um Unterstützung an die Bundesregierung (zusammen mit den Landessportbünden Bayern und Rheinland-Pfalz) und die Landesregierung gewandt. Zur Bewältigung besonderer akuter Notlagen haben wir außerdem aus Eigenmitteln des Landessportbundes einen Hilfsfonds von 500 TSD Euro aufgelegt. Dieser kann von Vereinen, Bünden und Verbände mit Spenden aufgestockt werden, die uneingeschränkt dem Wiederaufbau der Sportvereine in den betroffenen Gebieten zugutekommen.

Kontodaten: Landessportbund NRW, Verwendungszweck: Hochwasserhilfe, IBAN: DE66 3508 0070 0214 6071 00, BIC: DRESDEFF350, Commerzbank AG.

Noch einige Tage Zeit benötigen wir, um die zahlreichen Hilfsangebote digital einfach und sinnvoll mit der entsprechenden Nachfrage zu verknüpfen. Wir gehen davon aus, dass dies besonders mittel- und langfristig wichtig sein wird. Sachspenden in Form von Sportgeräten machen zum Beispiel erst dann Sinn, wenn auch Sportanlagen wieder zur Verfügung stehen. Wir werden hier gemeinsam einen langen Atem brauchen!

Bitte lassen Sie uns jegliche Informationen und Hinweise gern weiter an die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zukommen und geben diese Adresse auch an Ihre Vereine weiter. Dies gilt auch für das Angebot kostenfreier Unterbringungen/5-Tages-Freizeiten für Kinder- und Jugendliche aus Vereinen der betroffenen Kommunen. Entsprechende Anfragen sind direkt an unser Sport-und Tagungszentrum Hachen zu richten, das auch die Vergabe von Plätzen im Sport- und Erlebnisdorf Hinsbeck koordiniert, Telefon 02935 952150.

 


https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/verein-und-ihre-anlagen-von-ueberflutung-betroffen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Hochwasserkatastrophe mit ihren dramatischen Folgen hat uns schwer erschüttert. Unsere Gedanken sind bei den Menschen, die Angehörige verloren haben, Verletzte zu beklagen haben oder Haus und Heim verloren haben.

Obwohl diese existenziellen Fragen derzeit im Vordergrund stehen, haben den LSB NRW auch schon Anfragen erreicht, welche finanziellen Hilfen es für Sportvereine geben wird, deren Sportanlagen beschädigt oder vernichtet wurden aber auch Beratungswünsche. Zu diesen unterschiedlichen Unterstützungsbedürfnissen stellt sich der LSB derzeit organisatorisch auf.

Folgende Grundsätze scheinen wichtig:

  • Die Kräfte von Landessportbund NRW, Bünden und Verbänden müssen gebündelt werden, guter Austausch ist wichtig um auch Mehrfacharbeiten zu vermeiden.
  • Im Moment steht die Hilfe für die betroffenen Menschen im Vordergrund.
  • Die infrastrukturellen Schäden werden nicht allein mit Mitteln des Sports behoben werden können. Dazu sind wir auf die Unterstützung von Bund, Land und Kommunen angewiesen.
  • Die Folgen der Katastrophe werden lange anhalten. So müssen wir unser Handeln ausrichten.

Aktuell wurde zur Sammlung von jeglichen Vereinsanfragen folgende Kontakte eingerichtet:

Tel.: 0203 / 7381-777. Hier werden alle eingehenden Anfragen über ein Ticketsystem erfasst und verarbeitet.

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte geben Sie diese Kontaktmöglichkeiten an ihre betroffenen Vereine weiter!

 

Folgende Schritte werden in den kommenden Tagen folgen:

  • Angebot von kostenfreier Unterkunft und Sportprogramm für betroffene Kinder/Jugendliche/Familien in den Sportdörfern in Hachen und Hinsbeck (wochenweise). Die Fachverbände mit eigenen Sportschulen werden gebeten zu prüfen, ob sie ebenso Angebote machen können.
  • Lagebild erstellen: Hierzu werden wird zeitnah ein Abfrageraster erstellt und zugesandt, um zunächst eine grobe Übersicht über Zahl und Ausmaß der Schäden zu erhalten. Eine detaillierte Erfassung wird erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt möglich sein. Bis zur Erstellung des Rasters senden Sie bitte jegliche Information über entsprechende Schäden an die o. g. Mailadresse.
  • Aufbau einer Plattform für Hilfen von Vereinen für Vereine. Die Solidarität der Sportvereine untereinander wird gerade mittel- und langfristig eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der Folgen der Katastrophe spielen.
  • Einrichtung eines Hilfefonds zur Unterstützung von Notlagen unabhängig von infrastrukturellen Fragen.
  • Grundsätzliche Anmeldung von Unterstützungsbedarf beim Bund (zusammen mit den Landessportbünden der anderen betroffenen Bundesländer)
  • Grundsätzliche Anmeldung von Unterstützungsbedarf beim Land NRW.

Soweit eine erste Kurzinformation. Wir freuen uns über jegliche Anregung und Information aus Ihrem Kreis. Wir danken Allen, die vor Ort in den Katstrophengebieten geholfen haben und weiterhin helfen. Ein besonderer Dank gilt den beiden DLRG-Landesverbänden und ihren Mitgliedern, die in der unmittelbaren Rettungsarbeit im Einsatz waren.

 

Stefan Klett     /     Dr. Christoph Niessen

Präsident     /     Vorstandsvorsitzender

Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616

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www.lsb.nrw

 

 


 

Sportärztebund Nordrhein e.V.

Deutsche Sporthochschule Köln
Am Sportpark Müngersdorf 6
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Telefon: 0221 - 49 37 85
Fax: 0221 - 49 32 07
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